Aktuelle Informationen, gesondert zu den Fächern:
Wahlpflichtbereich - WP I und WP II
Wahl und Pflicht… die zweite Fremdsprache oder nicht? Und: Was gibt es sonst noch?
Schülerinnen und Schüler entscheiden mit den Eltern, welche Unterrichtsinhalte zu den bisherigen Fächern dazu belegt werden. Dabei sind die Rahmenbedingungen gut zu beachten, damit die verbindliche Wahlentscheidung eine gute und erfolgreiche wird.
Dieser Unterricht wird unterteilt in den Bereich WP I (ab dem 7. Schuljahr bis einschließlich Jahrgang 10) und WP II (Jahrgang 9 und 10).
Nähere Informationen, welche Inhalte sich dahinter verbergen und was zu beachten ist, finden Sie unten.
Eltern und ihre Kinder entscheiden am Ende des 6. Schuljahres, ob ab dem 7. Schuljahr eine zweite Fremdsprache (Französisch oder Spanisch oder Latein) zusätzlich belegt wird. Die Wahl ist für 2 Jahre verbindlich, muss daher gut überlegt werden und sollte die bisherigen Leistungen in den Hauptfächern und das Arbeitsverhalten allgemein mitberücksichtigen.
Die Abwahl der 2. Fremdsprache ist erst am Ende des 8. Schuljahres zum Start ins 9. Schuljahr möglich.
Alternativ kann Arbeitslehre gewählt werden. Hier steht im Mittelpunkt: Lernen mit Kopf und Hand, denn es werden Inhalte aus den Bereichen Kochen, Werken und Textiles Gestalten unterrichtet.
Umfang: Die zweite Fremdsprache wird vierstündig, Arbeitslehre wird dreistündig unterrichtet.
Wichtige Informationen bietet auch der Elternabend zum Thema WP I.
Schnupperunterricht in den Fremdsprachen ist für eine bessere Wahlentscheidung möglich.
Im Bereich WP-II können die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern entscheiden, ob sie eine zweite bzw. dritte Fremdsprache erlernen oder am Unterricht anderer Wahlpflichtkurse teilnehmen wollen.
Die Wahlpflichtkurse sind jahrgangsübergreifend (Jahrgang 9 und 10) und bieten ein abwechslungsreiches Angebot aus den Bereichen
- Naturwissenschaften MINT
- Kulturelle Praxis
- „Schüler tragen Verantwortung“.
Die Schülerinnen und Schüler wählen sich in Absprache mit ihren Eltern in eines der Angebote der Schule ein.
Diese Wahl ist für die Dauer des Kurses verbindlich.
Für die Fremdsprachen gilt die gesetzliche Festlegung für 2 Jahre, für die anderen Kurse für 1 Jahr (dabei sind Ausnahmen auf dem Wahlzettel deutlich gekennzeichnet).
Das Wahlverfahren und weitere Merkmale für das Zustandekommen eines Kurses werden auf dem Wahlzettel, den die Schülerinnen und Schüler am Ende des Vorjahres erhalten, näher erläutert.
Hier eine Auswahl von möglichen Kursangeboten:
- Informatik
- Was ist Wirtschaft?
- Fotografieren
- Videoclips
- Lifekinetik
- Schulsanitätsdienst
- Konfliktmanager
- Sporthelfer
- Schüler-Firma-Druck
- English Literature
- Freies Experimentieren
- Digitale Helden
- Geschichte Vertiefung
- (…)