Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
ab Montag, den 22.2.2021, kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-6 zum Präsenzunterricht im sogenannten „Wechselmodell“ zurück.
Für die Jahrgänge 7-10 bleibt vorerst alles unverändert.
Ich verweise auf den Elternbrief unseres Kultusministers vom 11.2.2021, der dieser Mail als Anlage beigefügt ist.
Die genaue Umsetzung des Unterrichts in den Jahrgängen 5 und 6 werden Frau Schardt und die Klassenlehrer/innen in der nächsten Woche in einer Email erläutern.
Es gibt noch offene rechtliche Fragen, die wir mit dem Schulamt im Vorfeld klären müssen.
Einige Anmerkungen vorweg:
– Das Tragen von medizinischen Masken (FFP2- oder OP-Masken) ist im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände Pflicht. Stoffmasken oder Gesichtsvisiere sind nicht zulässig.
– Sollten Angehörige des gleichen Hausstands „coronatypische“ Krankheitssymptome aufweisen (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns), darf die Schule nicht besucht werden. D.h. zum Beispiel: Wenn die Mutter Fieber hat, dürfen in dieser Zeit sämtliche Kinder die Schule nicht besuchen.
Weitere Informationen zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen sind als Anhang beigefügt.
– Zur Teilnahme an der Notbetreuung ab 22.2.2021 ist eine entsprechende Bescheinigung durch den Arbeitgeber auszufüllen. Diese wurde ebenfalls dieser Mail angehängt. Wenn Bedarf besteht, ist Frau Schardt in gewohnter Weise in der nächsten Woche zu informieren. Die ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung ist dann in jedem Fall spätestens am ersten Tag der Teilnahme an der Notbetreuung mitzubringen (ansonsten ist keine Betreuung möglich).
Ich freue mich, dass wir schrittweise zum normalen Schulbetrieb zurückkehren und dass nach und nach wieder alle Schülerinnen und Schüler vor Ort beschult werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriel Verhoff
Anhang
Ministerschreiben an Eltern_Maßnahmen ab dem 22. Februar
Muster Arbeitgeberbescheinigung