Externe Besucher an der Gesamtschule Gleiberger Land
Da es sich bei Schule um einen geschützten Raum handelt, ist es notwendig, dass es klare Regeln für den Besuch externer Besucherinnen und Besucher gibt.
Externe Besucherinnen und Besucher sind alle Personen, die nicht Schülerin bzw. Schüler der GGL sind oder nicht an der GGL tätig sind, also u. a. Eltern, Großeltern, Handwerker, Schülerinnen und Schüler anderer Schulen.
Für alle externen Besucherinnen und Besucher gilt
Nach dem Betreten des Schulgeländes ist unverzüglich das Sekretariat aufzusuchen, um den Schulbesuch anzumelden.
Dort ist das Anliegen bzw. der Grund des Besuches darzulegen.
Handwerker können sich auch direkt beim Hausverwalter anmelden.
Unterrichtshospitationen
Unterrichtshospitationen von Schülerinnen und Schülern anderer Schulen sind nur unter folgenden Bedingungen möglich:
- Spätestens eine Woche vorher ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung per E-Mail an das Sekretariat zu richten.
- Eine Hospitation ist nur möglich, wenn eine schriftliche Zusage im Vorfeld vorliegt. Mit der Zusage wird das Antragsformular versendet.
- Auch bei vorliegender Zusage ist eine Anmeldung im Sekretariat notwendig, sobald das Gelände betreten wurde. Dort ist das ausgefüllte Antragsformular vorzulegen.
- Im Sekretariat erfolgt die Aushändigung der Hospitationsberechtigung.
- Diese ist zu Unterrichtsbeginn und auf Verlangen den entsprechenden Lehrkräften vorzulegen.
Antrag per E-Mail
Richten Sie Ihren Antrag an folgende Adresse:
Antrag zur Unterrichtshospitation, PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen.
