Da es sich bei Schule um einen geschützten Raum handelt, ist es notwendig, dass es klare Regeln für den Besuch externer Besucherinnen und Besucher gibt.
Externe Besucherinnen und Besucher sind alle Personen, die nicht Schülerin bzw. Schüler der GGL sind oder nicht an der GGL tätig sind, also u.a. Eltern, Großeltern, Handwerker, Schülerinnen und Schüler anderer Schulen.
Für alle externen Besucherinnen und Besucher gilt:
Nach dem Betreten des Schulgeländes ist unverzüglich das Sekretariat aufzusuchen, um den Schulbesuch anzumelden.
Dort ist das Anliegen bzw. der Grund des Besuches darzulegen.
Handwerker können sich auch direkt beim Hausverwalter anmelden.
Unterrichtshospitationen
Unterrichtshospitationen von Schülerinnen und Schülern anderer Schulen sind nur unter folgenden Bedingungen möglich:
- Für eine Unterrichtshospitation ist spätestens eine Woche vorher ein schriftlicher Antrag mit Begründung zu richten an:
- Eine Unterrichtshospitation ist nur dann möglich, wenn eine schriftliche Zusage im Vorfeld vorliegt. Mit der Zusage wird ein Antragsformular versendet.
- Auch im Falle einer schriftlichen Zusage ist eine vorherige Anmeldung über das Sekretariat notwendig, sobald das Gelände betreten wurde. Dort ist dann das ausgefüllte Antragsformular vorzulegen.
- Im Sekretariat erfolgt die Aushändigung der Hospitationsberechtigung.
- Diese ist zu Unterrichtsbeginn und auf Verlangen den entsprechenden Lehrkräften vorzulegen.